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Welche Rechtsform bei Existenzgründung wählen?

So planen Sie Ihre Exitenzgründung

Welche Rechtsform für die Existenzgründung?

Grundsätzlich sollte sich jeder, der einen Betrieb oder ein Unternehmen gründen will, zuerst einmal darüber nachdenken, welche Rechtsform er für seine Firma zur Existenzgründung wählen soll.
Man unterscheidet drei Hauptformen, nämlich den Einzelunternehmer, die Personengesellschaft wie z.Bsp eine KG oder OHG, und Kapitalgesellschaften wie AG oder GmbHs.
Die Wahl der Rechtsform hat Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Firma durch das Finanzamt.
Die oftgewählte Form dürfte der Einzelunternehmer sein, hier entfällt schon mal das Aufsetzen eines ausgekügelten Gesellschaftsvertrags, erforderlich können die Anmeldung zum Handelregister und Gewerbe(Gewerbesteuer nach Umsatz mit einem Freibetrag von 24000€) sein. Vielleicht für manche abschreckend, der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen. Die Gewinnermittlung erfolgt durch Einnahmeüberschussrechnung oder Betriebsvermögensvergleich. Dabei ist der Einzelunternehmer einkommenssteuerpflichtig. Bei Vererbung oder Schenkung wird das Betriebsvermögen herangezogen und ein Freibetrag abgezogen, der Rest ist mit 65% zu versteuern.
Personengesellschaften müssen in der Regel schriftlich einen Gesellschaftsvertrag(Kosten!) machen. Die Gewerbeanmeldung ist hierbei von jedem Mitunternehmer erforderlich. Die Gewinnermittlung erfolgt wie bei Einzelunternehmen. Ebenfall wie bei EU kann der Unternehmerlohn nicht abgesetzt werden.
Jeder Gesellschafter haftet dabei mit seinem gesamten Vermögen, eine Ausnahme ist die KG, hier haftet man nur bis zur Höhe der Einlage. Die Personengesellschaften sind gewerbesteuerpflichtig, mit Freibetrag und Staffeltarif, dagegen ist sie nicht steuerpflichtig, Gewinne und auch Verluste werden einheitlich ausgerechnet und auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt, die sie dann in ihrer persönlichen Einkommenssteuer berücksichtigen müssen. Erbschaft oder Schenkung läuft steuerlich wie beim Einzelunternehmer. Bei der Kapitalgesellschaft ist für die meisten Existenzgründer nur die GmbH interessant, es wird kaum einer gleich eine AG gründen. Diese Rechtsform muss vom Notar beurkundet werden, eine Anmeldung als Gewerbe oder im Handelsregister ist erforderlich, Gewinnermittlung ist durch Betriebsvermögensvergleich und hier ist der Unternehmerlohn als Betriebsausgabe abziehbar. Man sollte wissen, dass die Gmbh zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist. Kann unter www.ebundesanzeiger.de eingesehen werden.
Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen, unter Umständen aber auch mit dem Vermögen der gesetzlichen Vertreter, also kein Freifahrtschein bei der GmbH. Außerdem ist die GmbH gewerbesteuerpflichtig ohne Staffelbetrag oder Freibetrag und sie unterliegt der Körperschaftssteuer und die Gewinnausschüttung zur Hälfte der Einkommenssteuer.