Buchführung für Selbständige
So mache ich meine Buchhaltung
Die Existenzgründung und Selbständigkeit gut vorbereiten
Wie ordne ich mein Unternehmen steuerlich ein?
Wohlbekannt dürfte die Tatsache sein, dass es verschiedene Arten von Selbständigkeit gibt, wobei diese Einordung recht wichtig für die steuerliche Abgabenlast oder grundsätzlich die Besteuerung ist. Im Großen und Ganzen unterscheidet man das Gewerbe, die freiberuflichen Tätigkeiten und den landwirtschaftlichen Betrieb(forstwirtschaftlich).
Letzterer zeichnet sich durch die organisierte Nutzung von Grund und Boden aus und die wirtschaftliche Verwertung ihrer „Früchte, hierzu rechnet man neben dem klassischen Bauern noch solche Betriebe wie Baumschulen, Weinbau, Obstbau und ähnliches. Zu den Freiberuflern gehören selbstständige Tatigkeiten in künstlerischen, wissenschaftlichen und erzieherischen Bereich, sowie die allseits bekannten Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater, Journalisten und ähnliche Berufe. Hierbei fällt mitunter die richtige Einordnung recht schwer, beliebtes Beispiel: Kunsthandwerker, er kann gewerblich oder künstlerisch tätig sein. Dabei kann es bis zu einem Gutachterbericht kommen. Informationen hierzu gibt’s in der Broschüre des Bay. Finanzministeriums „Steuertipps für Künstler“.
Alle Tätigkeiten, die nicht in die beiden Kategorien einzuordnen sind, gehören zum Gewerbe. Das gilt auch für Personengesellschaften.
Die Aufteilung in die drei Sparten ist wichtig für alle potentiellen Anmeldungen , Gewinnermittlungsarten, Gewerbe- und sonstige Steuerpflichten, sowie eben die Einkommenssteuer.Bei Gewerbe erfolgt die Anmeldung des Betriebs bei der Gemeinde, bei den freien Berufen direkt beim Finanzamt. Gewerbe sind, nach Überschreiten der Freibeträge gewerbesteuerpflichtig, andere Berufe nicht. Beim festsetzen der Einkommenssteuer für Selbständige bekommt das Gewerbe eine Ermässigung, nämlich um das 1,8 fache des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags, die freien Berufe hingegen erfahren keine Ermäßigung. Der Gewinn wird beim Gewerbe durch die Bilanzierung ermittelt, bei den freien Berufen durch Einnahmeüberschussrechnungen.